Immobilienerwerb in der Türkei
Wie können Sie als Ausländer eine Immobilie in der Türkei kaufen?
Der Kauf- bzw. Verkaufsprozess in der Türkei ist vergleichbar mit den Abläufen in den meisten, europäischen Ländern. Eine Anzahlung wird bei Vertragsunterzeichnung geleistet, die Bezahlung der Restsumme erfolgt erst bei der finalen Eintragung ins Grundbuch (Tapu).
Folgende Dokumente sind nötig:
- Ihr Reisepass und eine Reisepasskopie
- 6 Passbilder
- Ein türkisches Bankkonto
- Türkische Steuernummer
- Vollmacht für denn Fall, dass Sie nicht persönlich den Kaufprozess vor Ort abschließen können
Zusätzliche Kosten für einen Immobilienkauf in der Türkei:
- Vollmacht: ca. 100 Euro
- Dolmetscher: ca. 50 Euro
- Fotos: ca. 10 Euro
- Gebühren für die Eigentumsübertragung: 4% des geschätzten Immobilienwertes
Der Kaufvertrag
Wenn Sie sich dazu entschieden haben eine Immobilie in der Türkei zu kaufen, setzen wir den Vertrag auf. Ebenso wird die Anzahlungssumme fällig. Sobald alle Parteien den Kaufvertrag unterzeichnet haben und die vorher bestimmte Anzahlung geleistet wurde, ist der Vertrag bindend.
Die Höhe der Anzahlungsleistung variiert von Objekt zu Objekt. In der Regel sind 10% des Kaufpreises anzuzahlen.
Sollten Sie – als Käufer – sich später umentscheiden und vom Kauf zurücktreten, verlieren Sie Ihren bereits geleisteten Vorschuss. Tritt hingegen der Verkäufer vom Vertrag zurück, haben Sie Anspruch auf die Rückzahlung des angezahlten Betrages. Durch eine entsprechende Klausel im Kaufvertrag wird dies rechtlich abgesichert.
Turkey House berät Sie umfassend über all Ihre Rechte als Käufer bzw. Verkäufer. Wir gehen mit Ihnen zusammen den auf deutsch verfassten Vertrag schrittweise durch, klären eventuelle Unklarheiten, bevor Sie Ihre Unterschrift leisten.
Der Abschluss, um eine Immobilie in der Türkei zu kaufen
Für die Übertragung des Eigentums treffen sich Verkäufer und Käufer oder sein Bevollmächtigter zunächst in unserem Immobilienbüro. Wir fahren gemeinsam mit Ihnen zum Grundbuchamt, in der Regel dauert die Grundbucheintragung etwa eine Stunde. Sollten Sie kein türkisch sprechen, benötigen Sie zusätzlich einen Dolmetscher.
Laut Gesetz sind Käufer dazu verpflichtet, anfallende Steuern und Gebühren vor der endgültigen Eintragung ins Grundbuch zu bezahlen. Sobald die Unterschriften im Tapu-Amt geleistet sind, sind alle Rechte des Objekts auf den Käufer übertragen und das Grundbuchamt registriert Sie als neuen, rechtmäßigen Eigentümer – herzlichen Glückwunsch, ab diesem Zeitpunkt gehört Ihnen offiziell die Immobilie in der Türkei.
Nach dem Eigentumsübertrag im Grundbuchamt, ist die offenstehende Restsumme des Immobilienkaufpreises an den Verkäufer zu begleichen.